Betreuungsassistent *in (m/w/d) Betreuungskraft (m/w/d) Betreuungskraft/ Alltagsbegleiter*in gemäß § 43b/ 53b SGB XI (m/w/d)
Betreuungsassistent *in, Betreuungskraft, Betreuungskraft/Alltagsbegleiter*in gemäß § 43b/53b SGB XIIn unserer Einrichtung Seniorenzentrum Kirchlengern in Kirchlengern suchen wir zum frühestmöglichen Eintrittstermin eine
Betreuungsassistenz (m/w/d).
Die Stelle umfasst 15 Std./W. und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe Kr 3.
Stellenbeschreibung
- Mithilfe bei der Gestaltung tagesstrukturierender Maßnahmen und der bedürfnisorientierten sozialen Betreuung der Bewohner*innen
- Motivierende Förderung und Unterstützung einer möglichst selbstständigen Lebensführung der Bewohner*innen
- Vorbereitung und Durchführung der Einzel- und Gruppenangebote sowie konstruktive Zusammenarbeit mit an der Versorgung beteiligten Kolleg*innen
- Dokumentation der Betreuungsleistungen
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Sie bringen mit
- Abgeschlossene Qualifizierung zur Zusätzlichen Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI
- Erfahrungen in der Alltagsbegleitung wünschenswert
- Soziale und kommunikative Kompetenz, Kreativität, Geduld und Belastbarkeit
- Wertschätzende Haltung gegenüber pflegebedürftigen Menschen
- Gutes Organisationsvermögen, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit
- EDV-Grundkenntnisse
Wir bieten Ihnen
- Einsatz für AWO-Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Familienbewusste Personalpolitik und betriebliches Gesundheitsmanagement
- Betriebliche Altersversorgung nach tarifvertraglichen Regelungen
- Einbringen von Ideen und Mitgestaltung in Team, Einrichtung und Verband
- Möglichkeiten zur Fortbildung und Weiterentwicklung
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 04.06.2024.
Die Stelle passt nicht so gut zu Ihnen? Macht nichts! Weitere Stellen warten auf Sie unter www.perspektive-awo.de.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen
Ihre Vorteile
- Betriebliche Altersvorsorge
- Gesundheits-Maßnahmen