Vor 25 Tagen

Leitende/r Oberstaatsanwältin als Abteilungsleiter*in bei der Generalstaatsanwaltschaft (m/w/d)

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

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Öffentliche Verwaltung

  • Berlin
  • Vollzeit
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eine Stelle als

Leitende Oberstaatsanwältin als Abteilungsleiterin /Leitender Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft (m/w/d/-)

- besetzbar im Laufe des Jahres 2025 nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -
Besoldungsgruppe: R3

Arbeitsgebiet:

Die Aufgabe besteht in der Leitung einer Abteilung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

Anforderungen:

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die beamten- und laufbahnrechtlichen sowie die richterrechtlichen Voraussetzungen (§ 122 DRiG) erfüllen.

Ferner müssen sie die Anforderungen, die in staatsanwaltschaftlichen Eingangs- und Beförderungsämtern gestellt werden (Rechtskenntnisse, fachübergreifende Kenntnisse, Verhandlungskompetenz, Entschlusskraft, schriftliches Ausdrucksvermögen, Leistungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Organisations-, Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit) in erhöhtem Maß erfüllen. Sie sollen darüber hinaus in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen sein und müssen zudem für die Übertragung von Personalverantwortung geeignet sein.



  • in gesteigertem Maß fähig sein, zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und Sachverhalten,
  • in gesteigertem Maß fähig sein, die unterstellten Mitarbeitenden zu motivieren, ihre Arbeit zu organisieren und zu beaufsichtigen,
  • in gesteigertem Maß fähig sein, sich für den zugewiesenen Bereich mit fachaufsichtlichen Fragen auseinanderzusetzen,
  • fähig sein, die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung in ihrem / seinem Geschäftsbereich sicherzustellen,
  • in besonderem Maß bereit und fähig sein, sich über die Tätigkeit in ihrer /seiner Abteilung hinaus für die Belange der Staatsanwaltschaft als Ganzes einzusetzen.


Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung hinwirken sowie der Diversität der Beschäftigten wertschätzend begegnen.

Auf die Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst (AnforderungsAV) vom 5. Dezember 2007 (ABl. Nummer 55, Seite 3204 ff. vom 14. Dezember 2007) wird Bezug genommen.

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beförderungsbewerberinnen und -bewerber.

Ansprechperson:

Tel.: 9013-3231

Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: I A 13 - 2012/9/1 (LOStA) (29) über die Generalstaatsanwältin in Berlin an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten.
Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.

Bewerbungsfrist:



Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Gemäß § 10 Abs. 1 PartMigG sind Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich erwünscht.

Auf § 5 Absatz 5 Satz 2 LGG Berlin wird hingewiesen; dieser lautet wie folgt:
"(5) ... Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind."

Weil für die ausgeschriebene Stelle die Voraussetzungen des § 5 Absatz 5 Satz 2 LGG Berlin vorliegen, wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind. Bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden Frauen bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.

Gemäß §§ 54 ff. LBG ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.

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