Landschaftsgärtner/in als Bauhofmitarbeiter/in
Stadt Bergen Stadtverwaltung
Die Stadt Bergen sucht ab 15.07.2024 einen
Landschaftsgärtner (m/w/d)
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Zuordnung zum Bauhof der Stadt Bergen.
Ihre Aufgaben:
- Anlage und Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen der Stadt Bergen wie Straßenränder, Parkanlagen und Spielflächen
- Übernahme von kleineren Tiefbauarbeiten wie die Ausbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen
- allgemeine Bauhofarbeiten, wie Aufbauarbeiten, Umzüge, einfache handwerkliche Bauunterhaltungsmaßnahmen
- Stadtreinigung und Müllentsorgung
- Winterdienst
Unsere Anforderungen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner/in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder in einem anderen dem Aufgabengebiet dienlichem Beruf
- Führerschein der Klasse B/BE (mit der Bewerbung nachzuweisen), ein Führerschein der Klasse C/CE ist wünschenswert oder auch die Bereitschaft, diesen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit der Stadt Bergen zu erwerben
- Berufserfahrung in Tiefbauarbeiten
- strukturierte Arbeitsweise
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Übernahme von Sonderdiensten auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit, z.B. an Wochenenden
Wir bieten:
- einen krisensicheren Arbeitsplatz in der öffentlichen Verwaltung
- eine Entlohnung in der EG 5 TVöD bei passender Berufsausbildung, ansonsten in der EG 4 TVöD
- grundsätzlich geregelte Arbeitszeiten
- eine betriebliche Altersvorsorge und einen jährlichen Leistungsbonus
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 31. Mai 2024 in einem mit dem Stichwort "Bewerbung" gekennzeichneten Umschlag an die Stadt Bergen, Deichend 3 – 7, 29303 Bergen.
Wir nehmen Ihre Bewerbungsunterlagen aber auch gerne per E-Mail unter der Adresse personalabteilung@bergen-online.de entgegen. Hierzu bitten wir Sie, die Unterlagen in einem pdf-Dokument zusammenzuführen.
Für Rückfragen steht Herr Fuhr unter Tel. 05051/479-401 zur Verfügung.
Zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir bereits in der Bewerbung mitzuteilen, ob eine Behinderung oder Gleichstellung vorliegt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls können die Unterlagen nach Ende des Bewerbungsverfahrens abgeholt werden, oder sie werden nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.